Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt und die EU-Richtlinie zum European Accessibility Act umsetzt. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu digitalen Produkten und Dienstleistungen zu ermöglichen.
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Was regelt das BFSG?
Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, unter anderem dass Websites und Onlineshops barrierefrei gestaltet werden müssen.
Barrierefreiheit bedeutet, dass Inhalte und Funktionen für alle Menschen selbstständig nutzbar und verständlich sein müssen – z. B. durch ALT-Texte, Tastaturbedienbarkeit oder einfache Sprache.
Wer ist betroffen?
Betroffen sind vor allem Anbieter digitaler Dienstleistungen und Händler im E-Commerce, wenn sie mehr als 10 Mitarbeitende oder einen Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro haben.
Konkret bedeutet das für Unternehmen:
Wer frühzeitig handelt, verbessert nicht nur die Nutzerfreundlichkeit und erreicht eine breitere Zielgruppe, sondern schützt sich vor Sanktionen und Einschränkungen, die bei Nichteinhaltung verhängt werden können.