EU-Richtlinie für das BFSG

EU-Richtlinie für das BFSG

Was ist der European Accessibility Act?

Die EU-Richtlinie – der European Accessibility Act (EAA) – verpflichtet Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. In Deutschland wurde sie durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt. Ab Juni 2025 gilt das Gesetz auch für private Unternehmen – sofern sie z. B. mehr als 10 Mitarbeitende beschäftigen oder über 2 Mio. € Umsatz erzielen.

Welche Angebote müssen barrierefrei sein?

Betroffen sind unter anderem:

  • Online-Shops und digitale Marktplätze
  • E-Books und Lesesoftware
  • Kommunikationsdienste
  • Selbstbedienungsterminals

Barrierefreiheit bedeutet: Inhalte müssen z. B. mit Screenreadern lesbar, per Tastatur bedienbar und visuell klar strukturiert sein. Technische Grundlage sind Standards wie das WCAG 2.1 (AA).

Warum ist das relevant?

Barrierefreiheit wird gesetzliche Pflicht – und bietet klare Vorteile: bessere Nutzerfreundlichkeit, breitere Zielgruppen, stärkere SEO. Wer rechtzeitig handelt, spart Aufwand und stärkt seine Position im Markt.

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